§ 24 AÜG

AÜG - Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
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