Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Dieses Bundesgesetz regelt die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die durch ionisierende Strahlung von Kernanlagen, Kernmaterial oder Radionukliden an Menschen oder Sachen verursacht werden.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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