Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die §§ 34 Abs. 1, 34b samt Überschrift, 41 Abs. 2 Z 4 und 5 sowie 49 Abs. 3 Z 18 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002 treten mit 1. Juli 2002 in Kraft.
In Kraft seit 11.07.2002 bis 31.12.9999
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