Art. 2 AnsterfKEG

AnsterfKEG - Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen, Erzieher

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
In Kraft seit 16.11.2023 bis 31.12.9999
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Art. 1 § 5 AnsterfKEG
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