Anerbengesetz (AnerbG) Fundstelle

AnerbG - Anerbengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 07.09.1958

Inhaltsverzeichnis

(Anm.: wurde nicht im BGBl. kundgemacht)Anmerkung, wurde nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht)

I. Abschnitt.
Der Erbhof.
römisch eins. Abschnitt.
Der Erbhof.

§ 1.Paragraph eins,

Begriff.

§ 2.Paragraph 2,

Umfang.

II. Abschnitt
Der Anerbe
römisch II. Abschnitt
Der Anerbe

§ 3.Paragraph 3,

Gesetzliche Erbfolge

§ 4.Paragraph 4,

 

§ 4a.Paragraph 4 a,

 

§ 5.Paragraph 5,

 

§ 6.Paragraph 6,

 

§ 7.Paragraph 7,

 

§ 8.Paragraph 8,

Gewillkürte Erbfolge.

§ 9.Paragraph 9,

 

III. Abschnitt.
Erbteilung.
römisch III. Abschnitt.
Erbteilung.

§ 10.Paragraph 10,

Zuweisung des Erbhofs; Abfindungsansprüche.

§ 11.Paragraph 11,

Übernahmspreis

§ 12.Paragraph 12,

Auszahlung und Sicherstellung der Abfindungsansprüche.

§ 13.Paragraph 13,

Versorgungsansprüche.

§ 14.Paragraph 14,

 

§ 15.Paragraph 15,

 

§ 16.Paragraph 16,

Vorläufige Aufschiebung der Erbteilung.

§ 17.Paragraph 17,

Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten

§ 18.Paragraph 18,

Nachtragserbteilung

§ 19.Paragraph 19,

Anhörung der Landwirtschaftskammer.

IV. Abschnitt.
Schluß- und Übergangsbestimmungen.
römisch IV. Abschnitt.
Schluß- und Übergangsbestimmungen.

§ 20.Paragraph 20,

Überleitung.

§ 21.Paragraph 21,

Ausnahmen vom Geltungsbereich.

§ 22.Paragraph 22,

Inkrafttreten und Außerkrafttreten.

§ 23.Paragraph 23,

Vollziehung.

In Kraft seit 07.09.1958 bis 31.12.9999
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