§ 55 AMVOLuFw § 55

AMVOLuFw - Arbeitsmittelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Für die Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen gilt als Stand der Technik sinngemäß die Arbeitsmittelverordnung, BGBl. Nr. 164/2000.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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