Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für die Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen gilt als Stand der Technik sinngemäß die Arbeitsmittelverordnung, BGBl. Nr. 164/2000.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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