Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Bis zum Inkrafttreten einer Finanzordnung, mindestens jedoch bis zum 31. Dezember 1994 sind für die Gebarung des Arbeitsmarktservice die Haushaltsvorschriften des Bundes sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.1994 bis 31.12.9999
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