§ 1 AMSAnwVO

AMSAnwVO - AMS - Anweisungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Im übertragenen Wirkungsbereich gemäß § 42 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, gelten für die anordnenden Organe des Arbeitsmarktservice im Rahmen der automationsunterstützten Abwicklung der finanziellen Leistungen, unbeschadet der Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 165/1996, die folgenden Regelungen.

In Kraft seit 09.02.2004 bis 31.12.9999
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