Art. 6 AMG

AMG - Arzneimittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Eine allfällige Änderung der Rechtsform des Bundesinstitutes für Arzneimittel bleibt einem eigenen Bundesgesetz vorbehalten.

In Kraft seit 19.06.1998 bis 31.12.9999
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