§ 18a AMFG

AMFG - Arbeitsmarktförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(Anm.: § 18a aufgehoben durch BGBl. Nr. 314/1994)

In Kraft seit 01.07.1994 bis 31.12.9999
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