Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.04.2025
(Anm.: § 18a aufgehoben durch BGBl. Nr. 314/1994)Anmerkung, Paragraph 18 a, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1994,)
In Kraft seit 01.07.1994 bis 31.12.9999
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