Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 09/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 2009 Nr. L 260, S. 5, umgesetzt.
In Kraft seit 23.12.2015 bis 31.12.9999
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