Allgemeine Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs (AllgUrkUmst) Fundstelle

AllgUrkUmst - Allgemeine Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die allgemeine Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs
StF: BGBl. II Nr. 23/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Grundbuchsumstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 550/1980, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

In Kraft seit 26.01.2006 bis 31.12.9999
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