Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl. Nr. L 200 vom 8. August 2000, S 35, umgesetzt.
In Kraft seit 10.08.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 8 AktG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 8 AktG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 8 AktG