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AktG - Aktiengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Anlage 1

I. Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, bei denen die Erwerbung oder Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession zum Gegenstand des Unternehmens gehört (§ 259 Abs. 1)

1. Jahresbilanz

A. Auf der Aktivseite:

I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.

II. Anlagevermögen:

1.

Anlagen des Bahnbetriebes:

a)

Bahnbetriebsgrundstücke, Bahnkörper und Betriebsgebäude,

b)

Gleisanlagen,

c)

Streckenausrüstung,

d)

bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschließlich Verwaltungszwecken oder Werkwohnungszwecken dienen,

e)

Betriebsmittel (Fahrzeuge),

f)

Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen,

g)

Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

h)

sonstige Anlagen;

2.

Anlagen der Nebenbetriebe:

a)

Betriebsgrundstücke und Betriebsgebäude,

b)

Streckenausrüstung,

c)

bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschließlich Verwaltungszwecken oder Werkwohnungszwecken dienen,

d)

Betriebsmittel (Fahrzeuge),

e)

Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen,

f)

Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

g)

sonstige Anlagen;

3.

andere bebaute und unbebaute Grundstücke;

4.

sonstige Betriebe;

5.

im Bau befindliche Anlagen;

6.

Anzahlungen auf Anlagen;

7.

Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte;

8.

Beteiligungen, gleichviel ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht. Aktien oder Anteile einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den vierten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, gelten im Zweifel als Beteiligung;

9.

andere Wertpapiere des Anlagevermögens.

III. Umlaufvermögen:

1.

Stoffvorräte (Betriebs-, Bau-, Oberbau- und Werkstattstoffe, Ersatzteile);

2.

Wertpapier (soweit sie nicht unter II Z 7 oder 8, III Z 3, 11 oder 12 aufzuführen sind);

3.

eigene Aktien oder Aktien einer herrschenden Gesellschaft (Nennbetrag ... S);

4.

Hypothekarforderungen;

5.

von der Gesellschaft gegebene Bardarlehen;

6.

von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen, soweit sie nicht unter II Z 9 aufzuführen sind;

7.

Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen;

8.

Forderungen an Konzernunternehmen;

9.

Forderungen aus Krediten gemäß § 80;

10.

Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht aus Geschäften entstanden sind, die der Betrieb der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt;

11.

Wechsel;

12.

Schecks;

13.

Kassenbestand, Postscheckguthaben und Giroguthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank;

14.

andere Guthaben bei Kreditunternehmungen;

15.

sonstige Forderungen.

IV. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

V. Reinverlust:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinn 19 ..,

Verlust 19 ..

B. Auf der Passivseite:

I. Grundkapital:

die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben; bedingtes Kapital istmit dem Nennbetrag zu vermerken.

II. Rücklagen:

1.

gesetzliche Rücklage;

2.

andere (freie) Rücklagen.

III. Wertberichtigungen:

1.

zu Posten des Anlagevermögens;

2.

zu Posten des Umlaufvermögens.

IV. Rückstellungen:

1.

für Steuern;

2.

für Ruhe- und Versorgungsgenüsse;

3.

für andere Schulden.

V. Erneuerungsstock.

VI. Heimfallstock.

VII. Verbindlichkeiten:

1.

Anleihen (davon sind ... S dinglich gesichert);

2.

Hypothekarschulden;

3.

Pfandgelder;

4.

Anzahlungen von Kunden;

5.

Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen und Leistungen;

6.

Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;

7.

Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel:

a)

kurzfristige,

b)

langfristige;

8.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditunternehmungen;

9.

sonstige Verbindlichkeiten.

VIII. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

IX. Reingewinn:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinn 19..,

Verlust 19..

2. Gewinn- und Verlustrechnung

A. Aufwendungen:

I. Aufwendungen für den Bahnbetrieb:

1.

Gehälter, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter Z 4 aufzuführen sind;

2.

soziale Ausgaben:

a)

soziale Abgaben,

b)

sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke;

3.

Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe;

4.

Instandhaltungs- und Erneuerungskosten einschließlich der darauf entfallenden Gehälter und Löhne:

a)

der baulichen Anlagen,

b)

der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werkstattmaschinen und der maschinellen Anlagen,

c)

der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs- und Geschäftsausstattung;

5.

sonstige Aufwendungen.

II. Aufwendungen für Nebenbetriebe:

1.

Gehälter, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter Z 4 aufzuführen sind;

2.

soziale Ausgaben:

a)

soziale Abgaben,

b)

sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke;

3.

Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe;

4.

Instandhaltungskosten einschließlich der darauf entfallenden Gehälter und Löhne:

a)

der baulichen Anlagen,

b)

der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werkstattmaschinen und der maschinellen Anlagen,

c)

der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs- und Geschäftsausstattung;

5. sonstige Aufwendungen.

III. Aufwendungen für sonstige Betriebe.

IV. Abschreibungen und Wertberichtigungen:

1.

auf das Anlagevermögen;

2.

auf andere Werte.

V. Versicherungskosten.

VI. Aufwandszinsen.

VII. Steuern:

1.

vom Einkommen und Vermögen (Körperschafts- und Vermögensteuer);

2.

vom Ertrag (Gewerbe- und Grundsteuer);

3.

Beförderungssteuer von den Beförderungseinnahmen;

4.

sonstige Steuern und öffentliche Abgaben.

VIII. Beiträge an Berufsvertretungen, wenn die Zugehörigkeit auf gesetzlicher Vorschrift beruht.

IX. Beträge von:

1.

Wertminderungen;

2.

sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwendet worden ist.

X. Zuweisungen:

1.

an die gesetzliche Rücklage;

2.

an freie Rücklagen;

3.

an den Erneuerungsstock;

4.

an den Heimfallstock.

XI. Aufwand aus Gewinn- und Verlustabführung- und -übernahmeverträgen.

XII. Außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in I bis XI und XIII enthalten sind.

XIII. Alle übrigen Aufwendungen.

XIV. Gewinn des Geschäftsjahrs

(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S).

B. Erträge:

I. Einnahmen aus dem Bahnbetrieb:

1.

aus dem Personen- und Gepäckverkehr;

2.

aus dem Güterverkehr;

3.

sonstige Einnahmen.

II. Einnahmen aus den Nebenbetrieben:

1.

aus dem Personen- und Gepäckverkehr;

2.

aus dem Güterverkehr;

3.

sonstige Einnahmen.

III. Einnahmen aus sonstigen Betrieben.

IV. Erträge aus Beteiligungen.

V. Ertragszinsen.

VI. Außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen, freien Rücklagen, des Erneuerungsstockes und des Heimfallstockes gewonnen sind.

VII. Die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge.

VIII. Außerordentliche Zuwendungen.

IX. Erträge aus Gewinn- und Verlustabführungs- und -übernahmeverträgen.

X. Sonstige Erträge.

XI. Verlust des Geschäftsjahrs

(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S).

II. Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die Unternehmungen auf dem Gebiet der Schiffahrt betreiben (§ 259 Abs. 1)

1. Jahresbilanz

A. Auf der Aktivseite:

I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.

II. Anlagevermögen:

1.

Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte der Schiffahrt:

a)

bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden,

davon auf fremdem Grund,

b)

bebaute Grundstücke mit Geschäfts- und sonstigen Betriebsgebäuden,

davon auf fremdem Grund,

c)

unbebaute Grundstücke,

d)

Schiffspark samt Ausrüstung und schwimmende Anlagen,

e)

Maschinen und maschinelle Anlagen,

f)

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

g)

Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen,

h)

Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte;

2.

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte der Nebenbetriebe:

a)

bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden,

davon auf fremdem Grund,

b)

bebaute Grundstücke mit Geschäfts-, Fabriks- und anderen Bauten,

davon auf fremden Grund,

c)

unbebaute Grundstücke,

d)

Maschinen und maschinelle Anlagen,

e)

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

f)

Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen,

g)

Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte;

3.

Finanzanlagen:

a)

Beteiligungen, gleichviel ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht,

b)

Anlagewertpapiere, soweit sie nicht zu a gehören,

c)

Hypothekarforderungen,

d)

sonstige Finanzanlagen.

III. Umlaufvermögen:

1.

Vorräte:

a)

Fertigungs-, Verbrauchs- und Betriebsstoffe,

b)

halbfertige Erzeugnisse,

c)

fertige Erzeugnisse,

d)

geleistete Anzahlungen, soweit sie nicht zu II Z 1g beziehungsweise II Z 2f gehören;

2.

sonstiges:

a)

Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen,

b)

Forderungswechsel und Schecks,

c)

Kassenbestand, Postscheckguthaben und Giroguthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank,

d)

andere Bankguthaben,

e)

Wertpapiere, soweit sie nicht zu b oder f oder zu II Z 3b gehören,

f)

eigene Aktien und Anteile an einer Obergesellschaft, unter Angabe ihres Nennbetrags,

g)

Forderungen an Konzernunternehmen,

h)

sonstige Forderungen.

IV. Posten die der Rechnungsabgrenzung dienen.

V. Bilanzverlust.

B. Auf der Passivseite:

I. Eigenkapital:

1.

Grundkapital;

2.

gesetzliche Rücklage;

3.

andere (freie) Rücklagen.

II. Wertberichtigungen:

1.

zu den Posten des Anlagevermögens;

2.

zu den Posten des Umlaufvermögens.

III. Rückstellungen.

IV. Langfristig aufgenommenes Fremdkapital:

1.

Anleihen, unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;

2.

Hypothekarschulden;

3.

Langfristig aufgenommene Schulden bei Kreditinstituten;

4.

sonstiges langfristig aufgenommenes Fremdkapital.

V. Andere Verbindlichkeiten:

1.

erhaltene Anzahlungen;

2.

Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen und Leistungen;

3.

Schuldwechsel;

4.

Bankverbindlichkeiten, soweit sie nicht zu IV gehören;

5.

Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;

6.

sonstige Verbindlichkeiten.

VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

VII. Bilanzgewinn.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

A. Aufwendungen:

I. Aufwendungen für den Schiffahrtsbetrieb:

1.

Löhne und Gehälter;

2.

Sozialaufwand:

a)

gesetzlicher,

b)

freiwilliger,

c)

lohn- und gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;

3.

Verbrauchs- und Betriebsstoffe;

4.

Instandhaltungsaufwand *):

a)

Flotte,

b)

Maschinen und maschinelle Anlagen,

c)

Gebäude-, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

5.

sonstige Aufwendungen.

II. Aufwendungen für Nebenbetriebe:

1.

Löhne und Gehälter;

2.

Sozialaufwand:

a)

gesetzlicher,

b)

freiwilliger,

c)

lohn- und gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;

3.

Fertigungs-, Verbrauchs- und Betriebsstoffe;

4.

Instandhaltungsaufwand *):

a)

Maschinen und maschinelle Anlagen,

b)

Gebäude-, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

5.

sonstige Aufwendungen.

III. Abschreibungen und Wertberichtigungen:

1.

auf das Anlagevermögen;

2.

auf das Umlaufvermögen.

IV. Aufwandszinsen.

V. Steuern:

1.

vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen;

2.

sonstige Steuern und öffentliche Abgaben.

VI. Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen.

VII. Zuweisungen:

1.

an die gesetzliche Rücklage;

2.

an die freie Rücklage.

VIII. Aufwand aus Gewinn- und Verlustabführungs- und -übernahmeverträgen.

IX. Außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in I bis VI sowie in VIII und X enthalten sind.

X. Sonstige Aufwendungen.

XI. Gewinn des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S).

B. Erträge:

I. Einnahmen aus dem Schiffahrtsbetrieb nach Erlösberichtigungen:

1.

aus Güterverkehr und Umschlag;

2.

aus Personenverkehr;

3.

sonstige Einnahmen.

II. Einnahmen aus Nebenbetrieben:

1.

Umsatzerlös nach Erlösberichtigungen einschließlich Bestandserhöhung beziehungsweise Bestandsverminderung der halbfertigen und fertigen Erzeugnisse;

2.

aktivierte Eigenleistungen;

3.

sonstige Einnahmen.

III. Erträge aus Beteiligungen.

IV. Ertragszinsen.

V. Außerordentliche Erträge (einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und freien Rücklagen entstanden sind).

VI. Erträge aus Auflösung der gesetzlichen Rücklage.

VII. Außerordentliche Zuwendungen.

VIII. Erträge aus Gewinn- und Verlustabführungs- und -übernahmeverträgen.

IX. Sonstige Erträge.

X. Verlust des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S).

________________________

*) Aufwand für Eigenleistung ist in Z 1 - 3 und 5 enthalten

In Kraft seit 01.01.1966 bis 31.12.9999
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