§ 18 AgrVG 1950

AgrVG 1950 - Agrarverfahrensgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In Kraft seit 01.09.1950 bis 31.12.9999
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