§ 255 ÄrzteG 1998

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.07.2024
§ 255.Paragraph 255,

Verordnungen aufgrund des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/2024 dürfen bereits von dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/2024 folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt werden. Verordnungen aufgrund des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 21 aus 2024, dürfen bereits von dem der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 21 aus 2024, folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 29.03.2024 bis 31.12.9999
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