Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Verweise auf die §§ 4, 5, oder 5a in den §§ 207, 210 Abs. 7 sowie 223 beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf das Ärztegesetz 1998, in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 62/2009.
In Kraft seit 20.10.2007 bis 31.12.9999
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