Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden allgemein Anwendung, soweit es sich beim Gegenstand der Information nicht um Umweltinformationen im Sinn des § 25 des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes handelt.
In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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