Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Bevollmächtigungsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Die von dem Gewaltgeber dem Gewalthaber hierüber ausgestellte Urkunde wird Vollmacht genannt.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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