§ 756 ABGB 1. Pflichtteilsberechtigung

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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