Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Nach dem Tod der betroffenen Person kann die Feststellung der Abstammung, deren Änderung oder die Feststellung der Nichtabstammung von den Rechtsnachfolgern oder gegen diese bewirkt werden.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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