Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
§ 39 AAV (weggefallen) seit 01.11.2002 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 39 AAV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 39 AAV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 39 AAV