Anl. 1 Börsegesetz Zwischenberichtsschema für Kreditinstitute

Börsegesetz - Börsegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Aktiva

1.

Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern

2.

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind

3.

Forderungen an Kreditinstitute

4.

Forderungen an Kunden

5.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

6.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

7.

Beteiligungen

8.

Anteile an verbundenen Unternehmen

9.

Übrige Aktiva Bilanzsumme

Passiva

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

a)

Spareinlagen

b)

Sonstige Verbindlichkeiten

3.

Verbriefte Verbindlichkeiten

4.

Rückstellungen

5.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

6.

Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

7.

Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

8.

Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG

9.

Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG

10.

Gezeichnetes Kapital

11.

Rücklagen

12.

Haftrücklage

13.

Übrige Passiva Bilanzsumme

Posten unter der Bilanz

1.

Eventualverbindlichkeiten

               darunter:

a)

Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln

b)

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten

2.

Kreditrisiken

Gewinn- und Verlustrechnung

1.

Zinsen und ähnliche Erträge

2.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

I. Nettozinsertrag

3.

Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren

4.

Erträge aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen

5.

Provisionsergebnis

6.

Ergebnis aus Finanzgeschäften

7.

Sonstige betriebliche Erträge

II. Betriebserträge

8.

Personalaufwand

9.

Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)

10.

Wertberichtigungen auf Anlagegüter

11.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

III. Betriebsaufwendungen

IV. Betriebsergebnis

In Kraft seit 03.01.2018 bis 31.12.9999
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