Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Börsegesetz 1989 – BörseG 1989, BGBl. Nr. 555/1989, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
In Kraft seit 10.06.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 195 Börsegesetz
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 195 Börsegesetz selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 195 Börsegesetz