Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Aldin A*****, Sasa K***** und Miroslav N***** enthaltenden Urteil wurde Kenan S***** zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall (zu A/II/2 auch nach § 15, zu B/I auch nach § 12 dritter Fall) StGB (A/II/2, B/I) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz A/II/2. am 12. Jänner 2009 im bewussten und gewollten Zusammenwirken... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. November 2006, GZ 13 U 416/07x-13, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Siegfried S***** „des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB" (1), „des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB" (2) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) SMG aF schuldig erkannt. Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. November 2006, GZ 13 U 416/07x-13... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Abs2StPO §9 BStPO §232 Abs2MRK Art6 Abs1
Rechtssatz: Der aus den Prinzipien der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sowie dem - nunmehr ausdrücklich gesetzlich normierten - Beschleunigungsgebot (§§ 9, 232 Abs 2 StPO; § 34 Abs 2 StGB; Art 6 Abs 1 MRK) ableitbare Grundsatz der Kontinuität der Hauptverhandlung (Verfahrenskonzentration) beinhaltet auch, dass die einmal begonnene Hauptverhandlung möglichst in einem Zug durchgeführt und (... mehr lesen...
Norm: StPO §9 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 9 StPO A § 9 StPO alt (vor 2008) B § 9 StPO idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123983 Im RIS seit 12.11.2008 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeZPO §8ZPO §9ZPO §116 I
Rechtssatz: Die Bekämpfung der Kuratorbestellung gemäß § 116 ZPO ist Sache der Partei, die mit der Behauptung des Fehlens der Voraussetzungen die Zustellung des Kuratorbestellungsbeschlusses beantragen und den Beschluß sodann mit Rekurs bekämpfen muß. Es kann die Bestellung des Abwesenheitskurators nur beim Pflegschaftsgericht, eines Verlassenschaftskurators beim Abhandlungsgericht, eines Masseverwalters... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeZPO §8ZPO §9ZPO §116 I
Rechtssatz: Die Prüfung der gesetzlichen Vertretung einer Partei in einem Prozeßverfahren oder Exekutionsverfahren erstreckt sich in jenen Fällen, in welchen die Bestellung oder Abberufung des gesetzlichen Vertreters einem anderen Gericht obliegt, grundsätzlich auf das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Bestellungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 9... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §9ZPO §116ZPO §529 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die im Ehescheidungsverfahren durch einen Abwesenheitskurator vertretene Partei ist nicht deshalb im Verfahren unvertreten gewesen, weil der ordnungsgemäß geladene Kurator zur Streitverhandlung nicht erschienen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 84/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 8 Ob 84/62 ... mehr lesen...