Norm: ZPO §6 Abs2ZPO §6 Abs3
Rechtssatz: Der dem Prozeßkurator erteilte Auftrag, die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters zu veranlassen, kann durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 312/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 312/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs3
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkung des § 6 Abs 3 ZPO gilt auch dann, wenn eine gerichtliche Verfügung im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO von der zweiten Instanz entweder selbst getroffen oder dem Erstgericht aufgetragen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 525/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 2 Ob 525/56 Veröff: JBl 1957,48 1 Ob... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 547.50 S samt Anhang mit der Begründung: , es habe sich im Konkurs der klagenden Partei herausgestellt, daß zahlreichen Personen, darunter dem Beklagten, an einer Reihe von in den Betriebsräumen der klagenden Partei abgestellten Maschinen Aussonderungsrechte zustehen. Der Masseverwalter habe diese Personen, darunter den Beklagten, aufgefordert, am 6. Juni 1951 an Ort und Stelle mit den erforderlich... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs3
Rechtssatz: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem dem Prozeßgericht aufgetragen wird, im Gegenstand der Prozeßunfähigkeit einer Partei nach den §§ 6, 7 ZPO vorzugehen, ist, selbst wenn das Prozeßgericht einen unbehebbaren Mangel angenommen und daher die Nichtigkeit des Verfahrens ausgesprochen hat, durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht anfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...