Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg in Linz vom 2. Jänner 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Feststellung, auch an Samstagen einen Brief zugestellt zu bekommen, abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in der er auch folgenden Antrag stellte: "Im Rahmen dieser Berufung ergeht weiters der A N T R A G , festzustellen, daß der Berufungswerber das Recht hatte, den am Freitag, den 30.7.1993, sowie den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein91/02 Post
Norm: PO §4;PO §5 idF 1993/169;PostG §8;VwRallg;
Rechtssatz: Dafür, daß eine - subjektive öffentliche Rechte vermittelnde - Verpflichtung zur Einhaltung der in der Dienstübersicht enthaltenen Angaben nicht besteht, spricht schon der § 4 PO, wonach die Postämter den Postdienst "in der Regel" im vollen Umfang auszuüben haben. Die Bedeutung dieser Feststellung liegt da... mehr lesen...