IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Leisser als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 11.04.2018, Zl. ***, betreffend Strafverhängung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), nach durchgeführter mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGV... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.10.2018 Norm: AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs2AÜG §17 Abs2
Rechtssatz: Vom Regelungsbereich des § 4 AÜG sollen grundsätzlich jene Fälle, in denen ein Werkunternehmer ausschließlich zur Herstellung eines Werkes, für dessen ordnungsgemäßes Zustandekommen er die Verantwortung trägt, Personen (Erfüllungsgehilfen) in den Betrieb des Werkbestellers sendet, nicht erfasst sein (vgl 450 BlgN... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.10.2018 Norm: AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs2AÜG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung ist nicht nur § 4 AÜG und die dazu ergangene Judikatur des VwGH, sondern auch die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen bzw die im Urteil des EuGH C-586/13 genannte... mehr lesen...