IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Dr. Zakovsek als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 01.02.2017, ***, betreffend Übertretung des AÜG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, als die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AÜG §4AÜG §17 Abs7AÜG §22 Abs1VStG 1991 §1
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Sachverhalt als grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung zu beurteilen ist, ist aus unionsrechtlicher Sicht „jeder Anhaltspunkt" zu berücksichtigen und somit unter mehreren Gesichtspunkten (nach dem „wahren wirtschaftlichen Gehalt"; vgl. VwGH 2012/09/0130) zu prüfen (vgl. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AÜG §4AÜG §17 Abs7AÜG §22 Abs1VStG 1991 §1
Rechtssatz: Für die Abgrenzung von Arbeitskräfteüberlassung zum Werkvertrag sind entsprechend EuGH C-586/13 die Fragen, ob die Vergütung/das Entgelt auch von der Qualität der erbrachten Leistung abhängt bzw. wer die Folgen einer nicht vertragsgemäßen Ausführung der vertraglich festgelegten Leistung trägt (Rn 35 ff), ... mehr lesen...