IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch BB GmbH, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.01.2019, Zl ***, betreffend Übertretungen nach dem AÜG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als gemäß § 45 Abs 1 Z 4 iVm dem letzten Satz VStG von einer B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.09.2019 Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AÜG §17VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Zwar wurde eine ZKO3 statt einer ZKO4_Meldung erstattet, jedoch ist eine Meldung mit sämtlichen erforderlichen Daten erfolgt, sodass ausnahmsweise mit einer Ermahnung vorgegangen werden konnte. Schlagworte Arbeitskräfteüb... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 09.05.2017, ****, betreffend elf Übertretungen nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1., 2., 3., 4., 6., 7., ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Sigmund Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Mag. BB, Rechtsanwalt, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 12.01.2017, ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Bei... mehr lesen...