RS Lvwg 2019/9/17 LVwG-2019/27/0452-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.09.2019

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AÜG §17
VStG §45 Abs1 Z4

Rechtssatz

Zwar wurde eine ZKO3 statt einer ZKO4_Meldung erstattet, jedoch ist eine Meldung mit sämtlichen erforderlichen Daten erfolgt, sodass ausnahmsweise mit einer Ermahnung vorgegangen werden konnte.

Schlagworte

Arbeitskräfteüberlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2019:LVwG.2019.27.0452.3

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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