Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.09.2019Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AÜG §17Rechtssatz
Zwar wurde eine ZKO3 statt einer ZKO4_Meldung erstattet, jedoch ist eine Meldung mit sämtlichen erforderlichen Daten erfolgt, sodass ausnahmsweise mit einer Ermahnung vorgegangen werden konnte.
Schlagworte
ArbeitskräfteüberlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2019:LVwG.2019.27.0452.3Zuletzt aktualisiert am
09.10.2019