IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn Dipl. Ing. AB AA, AC x, AD, soweit sie sich gegen die Säumnis des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Salzburg richtet (Säumnisbeschwerde Punkt III der Beschwerde), zu R e c h t I. Der Säumnisbeschwerde wird stattgegeben und der belangten Behörde gemäß § 28 Abs 7 VwGVG aufgetragen, die versäumte Erledigung binnen einer achtwöchigen Fris... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Julia Graupner über die Säumnisbeschwerde des AB AA, AF-Straße, AE und der AI AA, AF-Straße, AE, hinsichtlich eines Wiederverleihungsverfahrens gemäß § 21 WRG, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Die Säumnisbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Säumnisbeschwerde des Herrn AB AA, AD AE, vom 10.11.2015 betreffend den am 21.10.2014 bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung eingebrachten Eventualantrag auf bescheidmäßigen Abspruch über den gleichzeitig gestellten Antrag auf umgehende Wiederausfolgung seines vorläufig abgenommenen Führerscheins zu Recht erkannt : I. Gemäß § 28 Abs 1 iVm § 8 VwGVG wird... mehr lesen...