Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Nach einem vor der belangten Behörde negativ beschiedenen Asylverfahren führte das via Beschwerde angerufene erkennende Gericht am 04.05.2021 eine mündliche Verhandlung durch, zu welcher der bis dahin unvertretene Wiedereinsetzungswerber unentschuldigt nicht erschien. Das erkennende Gericht verkündete daraufhin mündlich das hg. Erkenntnis. Am 07.05.2021 stellte das Gericht dem Wiedereinsetzungswerber die Verhandlungsschrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 27.06.2017, W213 2125322-1/5E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Österreichischen Post AG, Personalamt Graz, vom 23.12.2015 abgewiesen und die Revision im
Spruch: für nicht zulässig erklärt. Im Text der
Begründung: wurde die Revision insofern zugelassen, als es zur Bestimmung des § 14 Abs. 5 BDG, welche mit BGBl. I Nr. 140/2011 eingefügt und am 01.01.2012 in Kraft getreten sei... mehr lesen...