Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis, das mündlich verkündet und in gekürzter Form ausgefertigt worden ist; dies unter Hinweis darauf, dass eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses nicht beantragt worden ist. Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses durch einen hiezu Berechtigten zulässig. Die Beschwerde ist daher mangels Le... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: VfGG §82 Abs3bVwGVG §29 Abs2a
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes und in gekürzter Form ausgefertigtes Erkenntnis mangels Stellung eines Antrages auf schriftliche Ausfertigung
Rechtssatz: Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftli... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis, das mündlich verkündet und in gekürzter Form ausgefertigt worden ist; dies unter Hinweis darauf, dass eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses nicht beantragt worden ist. Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses durch einen hiezu Berechtigten zulässig. Der vom Beschwerdeführer vorgebrach... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: VfGG §82 Abs3bVwGVG §29 Abs2a
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes und in gekürzter Form ausgefertigtes Erkenntnis mangels Stellung eines Antrags auf schriftliche Ausfertigung
Rechtssatz: Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsg... mehr lesen...