RS Vfgh 2021/12/15 E2463/2021

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Norm

VfGG §82 Abs3b
VwGVG §29 Abs2a

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes und in gekürzter Form ausgefertigtes Erkenntnis mangels Stellung eines Antrages auf schriftliche Ausfertigung

Rechtssatz

Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses durch einen hiezu Berechtigten zulässig.

Entscheidungstexte

  • E2463/2021
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.12.2021 E2463/2021

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Formerfordernisse, Entscheidungsverkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E2463.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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