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90/01 StraßenverkehrsrechtNorm
VfGG §82 Abs3bLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes und in gekürzter Form ausgefertigtes Erkenntnis mangels Stellung eines Antrages auf schriftliche AusfertigungRechtssatz
Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses durch einen hiezu Berechtigten zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Formerfordernisse, EntscheidungsverkündungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E2463.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2022