Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.07.2020, Zl. D124.601 2020-0.279.301, setzte die Datenschutzbehörde (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) das Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Zl. XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters für den Beschwerdeführer aus. In der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wurde unter anderem darau... mehr lesen...