1. Mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich die Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich, mit dem dieses den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn aufgehoben hat. Dieser Berufungsbescheid bestätigte den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn, mit dem dieser ausgesprochen hatte, dass die Behandlung eines Initiativantrages auf Durch... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art119a Abs9B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVwGVG §18Nö GdO 1973 §16
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde gegen die Aufhebung des - die Behandlung eines Initiativantrages auf Durchführung einer Volksbefragung untersagenden - Berufungsbescheides des Gemeindevorstandes mangels Legitimation
Rechtssatz: Beschwerden gegen ein Erkenntnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Im Zuge einer glücksspielrechtlichen Kontrolle am 17. November 2015 fanden Organe der Finanzpolizei des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb einen Glücksspielautomat betriebsbereit vor und verfügten nach Durchführung eines Testspiels die vorläufige Beschlagnahme des Gerätes. Mit Erkenntnis vom 7. April 2016 verfügte das Landesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: EU-Grundrechte-Charta Art7, Art8, Art15, Art16, Art17GlücksspielG §50 ff, §52VwGVG §18, §27, §38VStG §25 Abs1EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK 7. ZP Art2AEUV Art56 ff, Art267 Abs3
Leitsatz: Abweisung der Beschwerde gegen die Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen glücksspielrechtliche Bestimmungen; keine Unionsrechtswidrigkeit bzw Inländerdiskriminierung; keine... mehr lesen...