Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Teilnahme am häuslichen Unterricht durch den Erstbeschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 22.09.2021 mit der
Begründung: untersagt, dass der Schüler die 7. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Er sei im Jahreszeugnis 2020/21 im Pflichtgegenstand Deutsch mit „Nicht genügend“ beurteilt worden. Die dennoch erteilte Aufstiegsklausel könne nicht mit dem erfolgreichen Abschluss einer Schulstufe gleichgesetzt werden. Gegen diesen Beschei... mehr lesen...