Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 15.01.2022 stellte der Beschwerdeführer, Studierender an der Universität Wien, einen Antrag auf Beurlaubung vom Studium für das Sommersemester 2022. Als Grund führte er „die Folgen von drei Krankenständen während des Kalenderjahres 2021“ an. Er habe seine Leistungsfähigkeit noch nicht gänzlich wiedererlangt und werde dafür zumindest das erste Halbjahr 2022 benötigen. Dem Antrag waren drei Krank... mehr lesen...