IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ aufgrund des Vorlageantrages von AA, Adresse 1, **** Z, über dessen Beschwerde sowie über die Beschwerde von Herrn BB, Adresse 2, **** Z, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde vom 22.11.2017, ****, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 29.12.2017, ****, betreffend einen Antrag auf vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach dem TFLG 1996 zu Recht:... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.02.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: VwGVG §15 Abs1
Rechtssatz: Nach § 15 Abs 1 VwGVG stellt eine Beschwerdevorentscheidung grundsätzlich eine neue Sachentscheidung dar, die gegenüber allen Parteien zu ergehen hat und die den mit Beschwerde angefochtenen Bescheid zur Gänze ersetzt, weshalb die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, entweder alle... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.02.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: VwGVG §15 Abs1
Rechtssatz: Im Fall eines vom Beschwerdeführer gestellten Vorlageantrages kann dieser zwar begründet werden, in der Beschwerde noch nicht bezeichnete
Gründe: können allerdings nicht mehr wirksam geltend gemacht werden (vgl etwa Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 [2014] Rz 770).... mehr lesen...