Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.02.2018Index
40/01 Verwaltungsverfahren;Norm
VwGVG §15 Abs1Rechtssatz
Im Fall eines vom Beschwerdeführer gestellten Vorlageantrages kann dieser zwar begründet werden, in der Beschwerde noch nicht bezeichnete Gründe können allerdings nicht mehr wirksam geltend gemacht werden (vgl etwa Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 [2014] Rz 770).
Schlagworte
Vorlageantrag; Beschwerdevorentscheidung; Teilbarkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2018.35.0134.2Zuletzt aktualisiert am
01.03.2018