I M N A M E N D E R R E P U B L I K Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Landesrechtspfleger OAR Neustifter über die Beschwerde des Herrn M. F. vom 28.08.2015 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 03.08.2015, Zl. WBH-44887/15, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG keine Folge gegeben, der angefochtene Bescheid jedoch gemäß § 27 VwGVG ersatzlos aufgehoben. Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.03.2016 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL83009 Wohnbauförderung Wien
Norm: VwGVG §11AVG §68WWFSG 1989 §21
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem ein anderer rechtskräftiger Bescheid abgeändert bzw. aufgehoben wird, stellt das Ergebnis von zwei begrifflich zu trennenden Entscheidungen dar: Die eine – verfahrensrechtliche - Entscheidung betrifft die (Zulässigkeit ... mehr lesen...