Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 102 Abs. 1 EisbKrV hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als zuständige Eisenbahnbehörde am XXXX eine örtliche Erhebung zur Überprüfung der Eisenbahnkreuzungen unter anderem in km XXXX an der XXXX -Strecke XXXX in der Marktgemeinde XXXX durchgeführt. Aufgrund der Übergangsbestimmung des Paragraph 102, Absatz eins, EisbKrV hat die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom XXXX beantragte die XXXX (im Folgenden Projektwerberin bzw. Eisenbahnunternehmen) bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (im Folgenden belangte Behörde, BMK) die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff. des Bundesgesetzes über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisenbahnen (Eisenbahngesetz 1957 – EisbG) s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der XXXX (im Folgenden: „belangte Behörde“) vom XXXX , GZ XXXX , wurde die Art der Sicherung für die Eisenbahnkreuzung in km XXXX der XXXX durch Lichtzeichen mit Schranken (Spruchpunkt A.1.) und für die Eisenbahnkreuzung in XXXX durch Lichtzeichen (Spruchpunkt B.1.) festgelegt. 1.1. Mit Bescheid der römisch 40 (im Folgenden: „belangte Behörde“) vom römisch 40 , GZ römisch 40 , wurde die Art der Sicherung für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 04.08.2021 beantragte die XXXX (Projektwerberin „PW“) bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie („belangte Behörde“) die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 31 ff Eisenbahngesetz (EisbG) einschließlich wasserrechtlicher Bestimmungen für das Projekt „Umbau Abschnitt Bahnhof XXXX , Projekt XXXX “. Dem Bauentwurf war ein Gutachten gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX sprach der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Eisenbahnbaubehörde (im Folgenden: belangte Behörde) nach Durchführung einer Überprüfung aufgrund der Übergangsbestimmungen der §§ 102 f Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) über die zur Anwendung kommende Sicherung der Eisenbahnkreuzung in km XXXX , in km XXXX und in km XXXX , jeweils mit einer Gemeindestraße in de... mehr lesen...