Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX („Beschwerdeführer“) brachte mit Eingabe vom XXXX eine Datenschutzbeschwerde gegen die XXXX („mitbeteiligte Partei“) bei der Datenschutzbehörde („belangte Behörde“) ein und brachte darin im Wesentlichen vor, die mitbeteiligte Partei habe ihn im Recht auf Geheimhaltung dadurch verletzt, indem sie seine E-Mail-Adresse XXXX , abgefragt, gespeichert und zum Zweck der Wahlwerbung am XXXX verwendet habe.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX legt die XXXX den Rechenschaftsbericht XXXX der politischen Partei „ XXXX “ dem Rechnungshof der Republik Österreich fristgerecht vor. Dieser von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Bericht weist unter anderem auf Seite 40 eine Spende einer namentlich zitierten natürlichen Person in der Höhe von Euro XXXX auf und enthält direkt nach der Nennung des Namens den Klammerausdruck „(Adresse unbekannt)“. 2. Daraufhin ersuch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...