Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Erstes Regulierungsverfahrens (Vorverfahren) 1.1 Der Beschwerdeführer stellte im Mai und Juni 2023 Schlichtungsanträge bei der Regulierungskommission gegen die XXXX (im Folgenden Beschwerdegegnerin). 1.1 Der Beschwerdeführer stellte im Mai und Juni 2023 Schlichtungsanträge bei der Regulierungskommission gegen die römisch 40 (im Folgenden Beschwerdegegnerin). Diese hatten folgenden Inhalt: Antrag I: „Die Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 22.12.2009 bei der Energie Control GmbH einen Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß § 30e Ökostromgesetz. Der Antrag bezog sich auf die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Kalenderjahr 2008. Die beschwerdeführende Gesellschaft merkte bereits im Antrag an, sie werde "[h]insichtlich der Nichtanerkennung der Energieabgabenvergütung 2008 ... entsprechend der Vorjahre ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 22.12.2010 bei der belangten Behörde einen Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß § 30e Ökostromgesetz. Der Antrag bezog sich auf die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Kalenderjahr 2009. 2. Mit Bescheid vom 26.08.2011 wies die belangte Behörde diesen Antrag ab. Begründend führte sie aus, gemäß § 30e Abs. 1 Z 1 Ökostromgesetz sei eine Anspruchsvoraussetzung, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 21.12.2011 bei der belangten Behörde einen Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß § 30e Ökostromgesetz. Der Antrag bezog sich auf die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Kalenderjahr 2010. 2. Mit Bescheid vom 27.11.2012 sprach die belangte Behörde gemäß § 21 Abs. 1 Z 5 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, iVm § 30e Ökostromgesetz (ÖSG), BGBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK) XXXX vom XXXX . 2. Zum besseren Verständnis ist eingangs der Verfahrensgang des Vorjahresbescheides (aus Sicht des hier angefochtenen Bescheides) kurz zu erläutern: 2.1. Mit dem Vorjahresbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK). 2. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX gem... mehr lesen...