Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission der Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 29. September 2004, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dass er 1. nach dem 19. März und noch vor dem 26. März 2004 die bereits automationsunterstützt im Schulverwaltungsprogramm Sokrates gespeicherten, und somit bereits erfassten Sozialversicherungsnummern von vier Schülern der Klasse 4c der Hauptschule A ohne Wissen des ... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz64/03 Landeslehrer70/01 Schulverwaltung Schulaufsicht70/06 Schulunterricht
Norm: BildungsdokumentationsG 2002 §2 Abs1 Z1;BildungsdokumentationsG 2002 §3 Abs1;BildungsdokumentationsG 2002 §3 Abs2;BildungsdokumentationsV 2003 §2 Z6;BildungsdokumentationsV 2003 §5 Abs1;DSG 2000 §27;DSG 2000 §4 Z4;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;SchUG 1986 §17 Abs1;SchUG 1986 §51;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule M I (im folgenden HS M I in Salzburg). Im Schuljahr 1993/94 unterrichtete der Beschwerdeführer in der Klasse 4e dieser Schule. Der im Juli 1979 geborene Schüler M. hatte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse der HS P. in Salzburg wiederholt. Die Klassenkonferenz der 3A der HS P. sprach mit "Entscheidung" vom 28. Juni 1993 aus, daß ... mehr lesen...
Index: 63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: DVV 1981 §1 Abs1 Z9;LDG 1984 §30 Abs1;SchUG 1986 §51;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer schulrechtlichen Weisung ist zum einen zu prüfen, ob diese in subjektive Rechte des Landeslehrers, die im LDG 1984 selbst oder in sonstigen dienstlichen Vorschriften geregelt sind, wie zB die Lehrverpflichtung, eingr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art14 Abs8;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30;LDG 1984 §31;SchUG 1986 §51;
Rechtssatz: Die Befolgung schulrechtlicher Weisungen gehört zu den Dienstpflichten des Lehrers iSd LDG 1984, sofern sich aus dem Gesetz nicht anderes ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...