RS Vwgh 1998/5/14 95/12/0063

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Veröffentlicht am 14.05.1998
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Index

63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer
70/06 Schulunterricht

Norm

DVV 1981 §1 Abs1 Z9;
LDG 1984 §30 Abs1;
SchUG 1986 §51;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer schulrechtlichen Weisung ist zum einen zu prüfen, ob diese in subjektive Rechte des Landeslehrers, die im LDG 1984 selbst oder in sonstigen dienstlichen Vorschriften geregelt sind, wie zB die Lehrverpflichtung, eingreift; zum anderen ist aber auch zu prüfen, ob die schulrechtlichen Bestimmungen selbst, in deren Präzisierung eine Weisung der Schulorgane des Bundes erfolgt, subjektive Rechte des Lehrers begründen, die auf Grund der Verknüpfung zwischen Schulrecht und Dienstrecht gleichfalls in das Dienstrecht "übernommen" werden, und daher geeignet sind, auch die damit verbundene dienstrechtliche Verpflichtung zur Befolgung solcher Weisung zu begrenzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120063.X07

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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