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63/06 DienstrechtsverfahrenNorm
DVV 1981 §1 Abs1 Z9;Rechtssatz
Im Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer schulrechtlichen Weisung ist zum einen zu prüfen, ob diese in subjektive Rechte des Landeslehrers, die im LDG 1984 selbst oder in sonstigen dienstlichen Vorschriften geregelt sind, wie zB die Lehrverpflichtung, eingreift; zum anderen ist aber auch zu prüfen, ob die schulrechtlichen Bestimmungen selbst, in deren Präzisierung eine Weisung der Schulorgane des Bundes erfolgt, subjektive Rechte des Lehrers begründen, die auf Grund der Verknüpfung zwischen Schulrecht und Dienstrecht gleichfalls in das Dienstrecht "übernommen" werden, und daher geeignet sind, auch die damit verbundene dienstrechtliche Verpflichtung zur Befolgung solcher Weisung zu begrenzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995120063.X07Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009