Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt: 1) Er habe am 14 04 1994 in seiner Betriebsstätte in , Hauptstraße 12, 150 Flaschen a 2l Zweigelt, Landwein, Weinbaugebiet Neusiedlersee, zum Verkauf bereit gehalten und somit in Verkehr gebracht, obwohl a) der Wein bei der sensorischen Prüfung die in den §§ 7 und 7a der Geschäftsordnung für Weinkostkommissionen, BGBl Nr 470/1972, festgelegten Mindesterfordernisse dadurch nicht erreicht habe, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Mangels Erlassung einer Verordnung gemäß § 65 Abs 5 Weingesetz 1985 kann derzeit im Bereich des Weinrechtes eine Bestrafung wegen Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft nicht stattfinden. Schlagworte Fehlende Strafnorm, Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Weinrechtes mehr lesen...