Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, österreichischen Most zum Verkauf bereitgehalten zu haben, der als überschwefelt zu beurteilen gewesen sei. Laut Untersuchungszeugnis der Landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt habe der Most einen höheren Gehalt an freier schwefeliger Säure (58 bzw. 63 mg/l) aufgewiesen, als zulässig sei; versetzten Weinen dürfe schwefelige Säure nur in einer solchen Menge zuges... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: AVG §76;VStG §64 Abs3;WeinG 1985 §2;WeinG 1985 §58 Abs3;WeinG 1985 §6 Abs5;WeinV §2 Abs1;
Rechtssatz: Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, Most in Verkehr gesetzt zu haben, der einen höheren Gehalt an freier schwefeliger Säure aufweise als dies bei der Abgabe an den Verbraucher zulässig sei, so ist dem Beschuldigten dann, wenn für die Untersuchung dieses Stof... mehr lesen...