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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76;Rechtssatz
Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, Most in Verkehr gesetzt zu haben, der einen höheren Gehalt an freier schwefeliger Säure aufweise als dies bei der Abgabe an den Verbraucher zulässig sei, so ist dem Beschuldigten dann, wenn für die Untersuchung dieses Stoffes tarifmäßig ein eigener Betrag vorgeschrieben ist, nur dieser Betrag aufzuerlegen. Anderes wird dann zu gelten haben, wenn im Rahmen einer gebotenen Gesamtanalyse tarifmäßig auch ein Gesamtertrag vorgesehen ist.
Schlagworte
Heim Pflegling außerordentliche FürsorgepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992100463.X02Im RIS seit
20.11.2000